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AGB

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Daniel Fügner

Zum Junkernwald 4f | 61130 Nidderau

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www.OptiAcht.de

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

für alle Achtsamkeitsangebote von OptiAcht.de
(Yoga in Eichen, Officeyoga, Gesundheitskurzretreats, Yogatherapie, weitere Yoga & Meditationsangebote)

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Version: 2026-10-12

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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Achtsamkeitsangebote von OptiAcht.de. Dazu gehören insbesondere Officeyoga, Yoga in Eichen, Gesundheitskurzretreats, Yogatherapie sowie weitere Yoga- und Meditationsangebote.
Welche Leistung angeboten wird, wann und wo sie stattfindet und welches Entgelt anfällt, ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.

2. Anmeldung und Vertragsschluss
Eine Anmeldung erfolgt über das jeweilige Anmeldeformular, per E-Mail oder auf einem anderen im Angebot genannten Weg. Eine Anmeldung ist verbindlich, sobald OptiAcht sie bestätigt. Bei begrenzter Platzzahl werden die Plätze in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.
Anfragen über ein Kontaktformular sind noch keine verbindliche Anmeldung, sofern OptiAcht dies nicht ausdrücklich bestätigt.
Diese AGB werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestand und die teilnehmende Person ihrer Geltung zugestimmt hat.

3. Leistungen und Änderungen
Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung. Änderungen von Zeiten, Räumen oder einzelnen Inhalten werden den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt. Änderungen, die den Charakter des Angebots wesentlich verändern, berechtigen die teilnehmende Person, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet.

4. Entgelt und Zahlung
Das vereinbarte Entgelt und die Zahlungsfrist werden im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt innerhalb von acht Tagen nach der Buchungsbestätigung zu zahlen.
OptiAcht ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und nicht ausgewiesen.

5. Absage durch Teilnehmende und Nichtteilnahme
Eine Absage soll OptiAcht in Textform mitgeteilt werden, zum Beispiel per E-Mail. Maßgeblich ist der Eingang der Absage bei OptiAcht. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Bei einer verbindlichen Anmeldung wird der Platz für die teilnehmende Person freigehalten. Sagt sie ab oder nimmt sie ohne Absage nicht teil, bleibt das vereinbarte Entgelt grundsätzlich geschuldet. OptiAcht rechnet darauf jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des frei gewordenen Platzes an. Wird der Platz durch eine nachrückende oder neu angemeldete Person besetzt, entstehen für die absagende Person insoweit keine Ausfallkosten.
Die teilnehmende Person kann nachweisen, dass OptiAcht durch die Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. OptiAcht kann einen tatsächlich höheren Schaden nachweisen und geltend machen.
Bei mehrteiligen Angeboten gilt diese Regelung für das vereinbarte Gesamtangebot. Eine Absage einzelner Termine beendet nicht automatisch die Buchung der übrigen Termine.
Einzelne Stunden können nach vorheriger Mitteilung an OptiAcht auf eine andere Person übertragen werden. Dies gilt nicht für Angebote der Yogatherapie und nicht, wenn persönliche Gründe oder der Charakter des Angebots einer Teilnahme durch eine andere Person entgegenstehen.

6. Beendigung aus wichtigem Grund
Kann eine teilnehmende Person aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht weiter teilnehmen, kann sie den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Bereits erbrachte Leistungen und bis zum Wirksamwerden der Beendigung entstandene Kosten werden berücksichtigt. Für noch nicht erbrachte Leistungen werden bereits gezahlte Entgelte erstattet, soweit sie nicht durch ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Vergabe des Platzes ausgeglichen werden.
OptiAcht kann Teilnehmende aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme ausschließen, insbesondere wenn sie den Ablauf erheblich stören oder andere gefährden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Gesundheit und persönliche Verantwortung
Die Angebote dienen der Bewegung, Entspannung, Achtsamkeit und persönlichen Entwicklung. Sie ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung und stellen keine Diagnose oder Heilversprechen dar.
Teilnehmende entscheiden eigenverantwortlich, ob ein Angebot für sie geeignet ist. Gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Teilnahme wichtig sein können, sollen vor Beginn vertraulich mitgeteilt werden. Bei Unsicherheit über die eigene Belastbarkeit sollte vorab ärztlicher Rat eingeholt werden.
Die Anleitungen sind nach den persönlichen Möglichkeiten auszuführen. Teilnehmende können Übungen jederzeit auslassen oder unterbrechen. OptiAcht kann eine Teilnahme ablehnen oder beenden, wenn sie aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar erscheint.

8. Absage oder Änderung durch OptiAcht
OptiAcht kann ein Angebot aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, zum Beispiel bei Erkrankung der Kursleitung, nicht ausreichender Teilnehmendenzahl oder Umständen, die eine sichere Durchführung verhindern. Eine erforderliche Mindestteilnehmendenzahl und eine etwaige Absagefrist werden im jeweiligen Angebot angegeben.
Bei einer Absage durch OptiAcht werden bereits gezahlte Entgelte für die nicht erbrachte Leistung erstattet. Bei einer Verschiebung können Teilnehmende, die den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, vom Vertrag zurücktreten und erhalten das dafür gezahlte Entgelt zurück. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Haftung
OptiAcht haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet OptiAcht, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen sind Teilnehmende selbst verantwortlich. Die gesetzlichen Haftungsansprüche bleiben davon unberührt.

10. Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Absprachen können ergänzend zu diesen AGB getroffen werden. Zur Klarheit sollen sie schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Auch mündliche Absprachen können wirksam sein, wenn sie im Einzelfall individuell vereinbart wurden.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist die teilnehmende Person Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von OptiAcht Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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